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Groovebusters Records
Am liebsten veröffentlichen wir mit GROOVEBUSTERS RECORDS natürlich Eigenproduktionen unserer Partnerstudios. Dazu gehören die Auftragsproduktionen zur weltweiten TV-Übertragung von den Bobweltcups, aber auch die Musik für die nationale Olympiabewerbung von Leipzig.
Aber auch Fremdproduktionen werden veröffentlich, ob als “online only” oder auch physisch entscheiden wir von Projekt zu Projekt.
Online-Veröffentlichungen
Fakt ist, dass die reine Online-Veröffentlichung eine preiswerte Alternative zum CD-Pressen ist. Schließlich beliefern wir mit unserem Distribution-Partner FINETUNES die wichtigsten Downloadportale weltweit.

Physische Veröffentlichung
Aber wer ohnehin ein paar CD’s pressen möchte, um diese auf eigenen Konzerten oder die eigene Internetseite zu verkaufen, dem helfen wir gern weiter. Wir stellen den Groovebusters Records Labelcode (LC 12302) zur Verfügung, der ein Airplay bei Radio und TV erst ohne Einzelverträge möglich macht. Wir stellen auch gern unseren ISRC-Code für alle Aufnahmen zur Verfügung.
Ebenso besorgen wir den für den Handel wichtigen EAN-Code und bringen die CD’s bei Amazon in den Shop.
Wir sind auch beim Musikpromotion Network registriert, was für eine Online-Bemusterung und Promotion bei den wichtigsten Musikredaktionen und Musikarchiven sorgt.
Mit “Digital Only” sorgt das Bestellsystem Phononet, das auch für die Charts die Verkaufsdaten sammelt, seit kurzem für die charttaugliche Datenerfassung reiner Online-Veröffentlichungen.
ARD-Vereinbarung
Groovebusters Records sind in der glücklichen Lage, eine Sondervereinbarung mit den ARD-Anstalten abgeschlossen zu haben, die den Einsatz von Musik von Groovebusters Records für Eigenproduktionen der ARD sowie beauftragter Produktionsfirmen gestattet, auch wenn diese Produktionen nicht nur gesendet sondern der Öffentlichkeit zusätzlich „on demand“ (z.B. in den Mediatheken) zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit erscheinen die Veröffentlichungen von Groovebusters Records auf einer Art „White List“ der öffentlich/rechtlichen Rundfunksender und der von ihnen beauftragten Produzenten. Der Labelcode an sich erlaubt den Sendern diese zusätzliche Verwertung nicht, so dass in einigen Anstalten nur auf Musik zurückgegriffen wird, die dieser Vereinbarung unterliegt.
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